Fragen und Antworten

Behandlungspflege (vom Arzt verordnete Leistungen)

Wir unterstützen die von Ihrem Hausarzt vorgesehene Therapie z.B. durch Injektionen, Verbandswechsel, Kompressionsstrümpfe oder Medikamentenabgabe. Leistungen der Behandlungspflege werden in der Regel von dem behandelnden Arzt durch die Verordnung für häusliche Krankenpflege angewiesen, die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Pflegerische Versorgung gemäß SGB XI(= Leistungen der Pflegekasse)

Im Falle einer langfristigen Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen nach Einstufung in eine Pflegestufe verschiedene pflegerische Leistungsangebote offen. Der Umfang der von der Pflegekasse getragenen Sachleistungen ist von der Pflegestufe abhängig. Eine Auswahl der häufigsten Leistungen, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können, sind: Hilfe beim An- und Auskleiden, Körperpflege und persönliche Hygiene, Hilfestellungen beim Essen und Trinken, Hilfe beim Toilettengang, hauswirtschaftliche Hilfen (Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten) WäschepflegeReinigung der Wohnung

Wie beantragt man Leistungen der Pflegekasse?

Leistungen der Pflegekasse können mit einem formlosen Anschreiben an die jeweilige Krankenkasse beantragt werden. Die Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung besuchen den Antragsteller dann in seiner Wohnung und begutachten, ob und in welcher Stufe Pflegebedürftigkeit besteht. Wie bereitet man sich auf die Begutachtung vor? Vor dem Besuch des Gutachters sollten ca. zwei Wochen lang jede Handreichung und die Dauer jeder Hilfestellung in den Bereichen Ernährung, Körperpflege, Mobilität und Haushaltshilfe in einem "Pflegetagebuch" notiert werden. Mit diesen Angaben als Grundlage kann man dann bereits die zu erwartende Pflegestufe einschätzen. Zudem ist das Tagebuch eine große Hilfe für den Gutachter. Falls der Pflegebedürftige bereits von einem Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt wird, sollten die Pflegepersonen auf jeden Fall am Tag der Begutachtung anwesend sein. Stimmt der Pflegestufenbescheid, den Sie anschließend von der Pflegekasse erhalten, nicht mit Ihrer Berechnung überein, sollte dagegen Widerspruch eingelegt werden. Auch dabei kann das Pflegetagebuch eine wichtige Hilfe sein.

Behandlungspflege gemäß SGB V (= Leistungen der Krankenkasse)

Ihr behandelnder Hausarzt kann bei bestimmten Erkrankungen die "häusliche Krankenpflege" verordnen. Das sind beispielsweise Leistungen, wie Injektionen (z. B. Insulin oder Heparin) Verbänden (z. B. bei Hautverletzungen, offene Beinen) Medikamentengabe (Richten und Verabreichen der Medikamente), Blutdruckkontrolle, Stomaversorgung, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen. Im Falle von schweren Erkrankungen sind weitere Leistungen verordnungsfähig Versorgung von Ernährungssonden, Übewachung von Infusionen, Versorgung nach Operationen und Klinikaufenthalten, Pflege von Tumorpatienten, Unterstützung bei Schmerztherapien

Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

Die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe richtet sich nach folgenden Kriterien: Wie oft benötigt jemand täglich Hilfe bei Tätigkeiten der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität)? Wie oft wöchentlich wird Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt? Wie hoch ist der durchschnittliche tägliche Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete Person, für Hilfestellungen im Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt? Wie viel Zeit davon entfällt im täglichen Durchschnitt auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität)?

Die Pflegeversicherung

Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wurde 1995, als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung, eine Pflegeversicherung geschaffen. Träger dieser Versicherung sind die Pflegekassen. Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Der Pflegebedürftige muss bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Leistungserbringung stellen. Die jeweilige Pflegestufe wird durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) festgestellt. Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Solche regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten sind: Im Bereich der Mobilität das Aufstehen und Zubettgehen, das An- und Auskleiden, das Stehen, Gehen und Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung für Tätigkeiten, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause erforderlich sind. Im Bereich der Ernährung die mundgerechte Zubereitung und der Verzehr von Nahrung. Im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, Kämmen und Rasieren, die Zahnpflege sowie die Darm- und Blasenentleerung. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Spülen, Heizen, die Wohnungsreinigung sowie das Wechseln und Waschen der Kleidung. Um dem unterschiedlichen Grad der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in drei Pflegestufen unterteilt. Ob und in welcher Stufe Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet die Pflegekasse aufgrund eines Gutachtens, das Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in der Wohnung des möglicherweise Pflegebedürftigen erstellen.